Home
Trainingszeiten
News
Mitgliederwesen
Kontakt
Steckbriefe
Impressum


Geschäftsordnung der Fachsportabteilung „Schwimmen“ im Polizei-Sportverein Brühl e. V.

In der Fassung nach dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 7. Februar 2006

 

§ 1       Name, Sitz, Vereinsfarben, Geschäftsjahr

 

            1. Die Abteilung Schwimmen führt den Namen Polizei-Sportverein Brühl e. V.

                (abgekürzt: PSV Brühl e. V.) Abteilung Schwimmen und hat seinen Sitz in 50321 Brühl, Rheinstraße 200.

2.  Die Vereinsfarben sind blau / gelb

3.  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§ 2       Zweck der Abteilung

 

Die Abteilung „Schwimmen“ im Polizei-Sportverein Brühl e. V. hat zum Ziel Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
die Möglichkeit zum Schwimmen zu geben.

 

§ 3       Organe der Abteilung

           

            Die Organe der Abteilung sind:

 

1. die ordentliche Mitgliederversammlung

2. die außerordentliche Mitgliederversammlung

3. der Abteilungsvorstand

 

§ 4       Die ordentliche Mitgliederversammlung

 

a. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist oberstes Beschlussorgan und findet alle zwei Jahre mit folgender

    Tagesordnung statt.

 

a)     Geschäftsbericht

b)     Sportbericht

c)     Kassenbericht   

d)     Bericht der Kassenprüfer

e)     Entlastung des Vorstandes

f)      Neuwahlen des Abteilungsvorstandes

g)     Neuwahlen der Kassenprüfer

h)     Beitragsfestsetzung

i)      Festlegung von Sonderbeiträgen oder Umlagen

j)      Anträge

k)     Verschiedenes

 

b.   Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegt dem Abteilungsvorstand. Sie erfolgt durch
schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin
der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen.
           

c.   Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf  die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig und entscheidet mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmberechtigt sind alle volljährigen Abteilungsmitglieder.
Stimm-Übertragungen sind nicht möglich.

d.   Alle Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen und durch Handzeichen. Beantragen mindestens 10% der
stimmberechtigten Anwesenden eine geheime Abstimmung, so ist entsprechend zu verfahren

e.   Jedes Abteilungsmitglied ist berechtigt, Anträge zur ordentlichen Mitgliederversammlung einzureichen.
Sie müssen dem Abteilungsvorstand mindestens eine Woche vorher schriftlich zugegangen sein.

f.    Die ordentliche Mitgliederversammlung wird grundsätzlich vom Abteilungsleiter geleitet. Für die Dauer seiner Wahl
oder bei seiner Abwesenheit hat ein anderes Mitglied des Abteilungsvorstandes die Leitung zu übernehmen.

g.   Sonderbeiträge und Umlagen dürfen nur zum 01.01. oder zum 01.07. eines jeden Jahres beschlossen werden.
Zwischen dem Beschluss und dem Beginn der Erhebung muss eine Frist von mindestens 10 Wochen liegen.

 

 

 

§ 5      Die außerordentliche Mitgliederversammlung

 

           Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Abteilungsvorstand einzuberufen, wenn es

-       vom Abteilungsvorstand

-       von 50% der volljährigen Abteilungsmitgliedern

           verlangt wird.

           In der Einladung ist anzugeben, von wem und aus welchem Grund einberufen wurde.
           Ansonsten gelten die Grundsätze des § 4.

 

§ 6     Der Abteilungsvorstand

 

          Der Abteilungsvorstand besteht aus

 

-        dem Abteilungsleiter

-        dem Stellvertreter

-        dem Schatzmeister

-        dem Geschäftsführer

-        dem Sportwart

-        dem Schwimmwart

-        dem Jugendwart

 

Der Abteilungsleiter vertritt die Belange der Abteilung gegenüber dem Hauptverein. Er leitet die Mitgliederversammlung
und die Vorstandssitzung. Im Falle seiner Verhinderung benennt er ein anderes Mitglied des Abteilungsvorstandes zu
seiner Vertretung.

 

Der stellvertretende Abteilungsleiter oder ein sonstiges Vorstandsmitglied führt die Geschäfte der Abteilung bei
Abwesenheit des Abteilungsleiters.

 

Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen der Abteilung und führt das Kassenwesen und die dafür notwendigen Bücher
und Konten. Er gewährleistet die rechnerische Richtigkeit und wirtschaftlich sinnvolle Verwendung der Einnahmen und
Ausgaben und wacht darüber, dass alle Finanzmittel nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden.
Alle Ausgaben darf er nur nach Gegenzeichnung eines zweiten Mitgliedes des Abteilungsvorstandes tätigen.

 

Der Geschäftsführer wickelt den Geschäftsverkehr ab und ist Protokollführer für alle Versammlungen und Sitzungen.
Er führt das Mitgliederwesen und ist für die Meldungen im Bereich DSV und WSV zuständig.

 

Der Sportwart ist für die Badeinteilung der Abteilung Schwimmen, für Planung der Anschaffungen von Schwimmsportgeräten,
für das Wettkampfwesen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

 

Der Schwimmwart ist für die Kommunikation (Schwimmer / Trainer / Abteilungsvorstand) während der Trainingszeiten
zuständig. Er führt regelmäßig Trainersitzungen durch und berichtet an den Abteilungsvorstand.

 

Der Jugendwart hat die Interessen der Jugend im Abteilungsvorstand zu vertreten und ist für die Organisation von
Jugendveranstaltungen zuständig.

 

Für alle Beschlüsse des Abteilungsvorstandes ist die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

§ 7   Kassenprüfer

 

Auf jeder ordentlichen Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer zu wählen, die volljährige Abteilungsmitglieder
sein müssen. Sie dürfen nicht dem Abteilungsvorstand angehören.

 

Die Kassenprüfer haben die Pflicht nach Abschluss des Geschäftsjahres die Abteilungskasse auf rechnerische Richtigkeit
sowie auf satzungsgerechtes Finanzgebaren zu überprüfen. Sie haben darüber in der Mitgliederversammlung Bericht zu
erstatten.

 

Sofern es die Kassenprüfer für geboten erachten, oder der Schatzmeister, oder der Abteilungsvorstand es beantragen,
sind Zwischenprüfungen durchzuführen. Darüber ist dem Abteilungsvorstand zu berichten.

 

§ 8   Beitragsordnung

 

Die Abteilungsbeitragsordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung. Die Beiträge werden vom Abteilungsvorstand jährlich
festgelegt und richten sich nach der finanziellen Situation der Abteilung.

 

§ 9   Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Die Abteilungsmitglieder können die Schwimmhalle des Polizeiausbildungsinstituts entsprechend den vom Abteilungsvorstand
festgelegten Übungsplänen benutzen.

 

Die Mitglieder sind verpflichtet, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge, sowie die von der Mitgliederversammlung
der Abteilung beschlossenen Sonderbeiträge und Umlagen, zu entrichten.

 

Die Mitglieder der Abteilung Schwimmen erwerben das Startrecht für den Polizei - Sportverein. Ein fremdes Startrecht bedarf
der Zustimmung des Abteilungsvorstandes.

 

§ 10  Auflösung der Abteilung

 

Die Auflösung der Abteilung erfolgt durch Beschluss einer einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Die Einladung hierzu muss 14 Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe des Zweckes erfolgen.

 

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der ordentlichen Abteilungsmitglieder anwesend sind.
Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so hat innerhalb von vier Wochen die Einberufung einer zweiten Versammlung
zu erfolgen. Diese kann die Auflösung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen ordentlichen Mitglieder mit
¾-Mehrheit beschließen. Auf die Beschlussfassung dieser Versammlung ist bei der Einladung hinzuweisen.

 

Bei Auflösung der Abteilung fällt das Vermögen der Abteilung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung zur Förderung des Sports.

 

Abteilungsbeitragsordnung

 

 

Beitragordnung laut § 8 der Geschäftsordnung des Polizeisportvereins Fachsportabteilung Schwimmen

 

Allgemeines:

 

Der Mitgliedbeitrag wird von der Abteilung Schwimmen im Einzugsverfahren erhoben, bzw. ist innerhalb von 4 Wochen
nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Rechnungszahlung wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.     

 

Der Einzelmitgliedsbeitrag für das Jahr 2009 ist folgendermaßen festgesetzt worden:

 

Kinder von 0 bis 18 Jahren                                52,00 Euro Jahresbeitrag  ( 4,33 Euro/Monat )

 

Erwachsene ohne Trainerbetreuung                 72,00 Euro Jahresbeitrag  ( 6,00 Euro/Monat )

 

Erwachsene mit Trainerbetreuung                    96,00 Euro Jahresbeitrag  ( 8,00 Euro/Monat)

 

Aufnahmegebühr                                              10,00 Euro

 

Ausweispfand                                                   10,00 Euro
 

 

Anteilige Beiträge

 

Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr ist nur der anteilige Beitrag zu entrichten.
Ein angefangenes Quartal gilt als volles Quartal. Aufnahmegebühr und Ausweispfand sind in voller Höhe zu zahlen.

 

Sonderbeiträge

 

Für Teilnahme an bestimmten Kursen bzw. bei trainerkostenintensiven Trainingsangeboten kann ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.

 

Kündigung 

Eine Kündigung der Abteilungsmitgliedschaft ist nur zum 31.12. mit 4 Wochen Kündigungsfrist möglich!

 

Diese Beitragsordnung ist gültig ab dem 20.01.2009

 

 

 

Ulrich Sanders

Abteilungsleiter